Dietrich Frhr. Tunkl v. Aschbrunn und Hohenstadt-Schott
Rechtsanwalt

Dietrich Frhr. V. Tunkl-Schott ist Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei v.Tunkl-Schott & Partner
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft, Politologie und der Kunstgeschichte eröffnete er die Kanzlei im Jahre 1996 in Bonn Bad-Godesberg. Seit diesem Zeitpunkt hat sich die Kanzlei stetig entwickelt.
Werdegang
Bis 1996
Studium der Rechtswissenschaft, Politologie und der Kunstgeschichte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn
1994 bis 1996
Wiss. Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Schaefer & Partner in Koblenz und freier Journalist
1996
Gründung der Kanzlei Freiherr v. Tunkl-Schott
2001 bis 2004
Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln.
Sprachen: Englisch
Beratungsschwerpunkte:
- Allgemeines Zivilrecht
- Mietrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Betreuungen
- Verkehrsrecht
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Bankrecht